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Den zweiten Teil des Gesprächs finden Sie hier: https://youtu.be/G0bWlUNkAX0

Den dritten Teil des Gesprächs finden Sie hier: https://youtu.be/bSazeyaq7uA

Handeln Bund und Länder im Rahmen der ihr durch Art. 20 Abs. 3 GG auferlegten Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung bzw. an Gesetz und Recht, also entsprechend dem Rechtsstaatsprinzip? Oder ist vielleicht das Handeln aus Gründen eines Notstandes verfassungsrechtlich legitim bzw. müssen Fragen der Verfassungsmäßigkeit zunächst bis zur Lösung der Krise zurückstehen?

Es dürfte mit einiger Sicherheit feststehen, dass die ergriffenen Maßnahmen, die vermutlich die weitreichendste Wirtschaftskrise der Moderne auch in Deutschland zur Folge haben werden, am Maßstab des Verhaltnismäßigkeitgrundsatzes des Grundgesetzes unverhältnismäßig und damit insgesamt verfassungswidrig sind.

Befindet sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise, durch die die Mitarbeiter unterbeschäftigt sind, bietet sich zur Vermeidung von Entlassungen die Einführung von konjunktureller Kurzarbeit an. Durch Kurzarbeit kann der Beschäftigungsbedarf flexibel an die verbleibende Arbeitsmenge angepasst werden.

Arbeitsrechtliches Handwerkszeug zum Umgang mit der Panik Unternehmen und Mitarbeiter müssen sich der Hysterie entgegenstemmen. Bei der sogenannten Pandemie handelt es sich um eine Erkältungswelle, die nicht einmal die Bezeichnung Grippewelle verdient. Einigermaßen gesunde Menschen werden wegen ihres stabilen Immunsystems mit völliger Sicherheit nicht an den Folgen einer Infektion mit dem sogenannten Coronavirus sterben. Wie […]

Bei Personalgespräch über disziplinarische Maßnahmen und Ähnliches kann auch durch eine Betriebsvereinbarung keine wirksame Verpflichtung zur Einladung des Betriebsrats begründet werden. Der Zwang zur generellen Einladung des Betriebsrats zu allen Personalgesprächen verstößt gegen die Verpflichtung aus  § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu schützen.

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Aufhebungsverträge, auch wenn sie in der Wohnung des Arbeitnehmers unterschrieben wurden,  nicht deshalb widerrufen werden können. Nach dem Willen des Gesetzgebers seien Aufhebungsverträge nicht in den Anwendungsbereich der § § 312ff  BGB einzubeziehen.

Endet ein Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben die Erben einen Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Konsequenz der Rechtsprechung des EuGH entschieden. Die anderslautende ganz einhellige deutsche Rechtsprechung ist damit aufgegeben.

Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung vom 06.11.2018 erneut das deutsche Urlaubsrecht in einer grundlegenden Frage geändert. Wie 2008 bereits die langjährige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Erlöschen des Urlaubs von Langzeiterkrankten, hat der EuGH auch mit seiner jüngsten Entscheidung wieder Grundlegendes zum gesetzlichen Mindesturlaub bestimmt. Der Arbeitnehmer darf einmal erworbene Ansprüche auf bezahlten […]