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Arbeitsrecht und strategische Beratung für mittlere und größere Unternehmen

Ein bedeutendes Kapital heutiger Unternehmen sind seine Mitarbeiter. Die moderne Arbeitswelt stellt hohe Anforderungen an das Management dieser Ressourcen. Neben monetären, strukturellen und sozialen Kriterien ist es vor allem die Kenntnis der rahmengebenden arbeitsrechtlichen Vorgabe, die über das Gelingen von personellen Managementprozessen maßgeblich mit entscheidet.

„Meine Beratung basiert auf persönlichen Gesprächen und sorgfältiger Recherche der Situation und der Bedürfnisse meiner Mandanten. So bin ich in die Lage gesetzt engagiert und parteiisch Ihre Interessen zu vertreten und die entstandenen Probleme für Sie zu lösen.“

Die Erfahrungen in den letzten 20 Jahren zeigt deutlich, dass die Integration von arbeitsrechtlicher Expertise erst kurz vor drohenden juristischen Auseinandersetzungen zu kurz gedacht ist. Natürlich sind wir jederzeit bereit und fähig Ihre Streitfälle unmittelbar und erwiesenermaßen erfolgreich zu führen – der bessere unternehmerische Ansatz ist hier vorausschauend und proaktiv. Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz schon frühzeitig in Ihren strategischen Planungen und operativen Umsetzungsprozessen. Wir begleiten Sie gerne in Dauerberatung, Projekt und/oder fallbezogen und geben Ihnen die juristische Handlungssicherheit, die Sie für die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Ziele benötigen.

 

Unsere Leistungen:

  • Rechtsichere Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen. Wir erarbeiten mit Ihnen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen individuell für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Arbeitsrecht basiert auf Vertragsrecht. Keine veraltete und durch copy&paste verwilderte „Standardverträge“, sondern rechtsichere und an die aktuelle Rechtsprechung angepasste Arbeitsverträge sollten die rechtliche Realität in Ihrem Unternehmen abbilden. Vom Auszubildenden bis zum Geschäftsführer, wir entwickeln das passende Vertragswerk für Ihre Bedürfnisse. Wir beraten Sie gerne auch bezüglich moderner Vergütungs- und Arbeitszeitreglungen und stehen Ihnen auch unterstützend bei der Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen zur Seite.
  • Notwendig werdende personelle Einzelmaßnahmen bis hin zur Kündigung sind gelegentlich nicht zu vermeiden. Sie bedürfen stets einer erfahrenen und professionellen Vorbereitung um einer gerichtlichen Überprüfung gegebenenfalls standzuhalten. Das Erstellen von rechtsicheren Abmahnungen und Kündigungen sind wichtige Bestandteile der betrieblichen Kommunikation. Unsere Einbeziehung in die Vorbereitungsphase und Durchführung stellt nicht nur die Wirksamkeit der Maßnahmen sicher, sondern hat sich auch als das Erfolgsrezept für unsere jahrzehntelange gerichtliche Praxis erwiesen.
  • Wechselnde wirtschaftliche Realitäten zwingen Unternehmen ständig zu Marktanpassungen und Restrukturierungen. Wir beraten und vertreten Sie arbeitsrechtlich zielführend im Falle von Umstrukturierungen und Betriebsänderungen wie grundlegenden Änderungen der betrieblichen Organisation, Verlegung von Betriebsteilen, dem Zusammenschluss von Betrieben, Rationalisierungsmaßnahmen und Betriebschließungen. Gerade unangenehme personalpolitische Prozesse wie z.B eine Massenentlassung erfordern volle Handlungsstärke, da die unternehmerischen Risiken in Zeiten grundlegender Veränderungen am höchsten sind. Ein effektiver Rechtsbeistand legt den Grundstein für ein erfolgreiches Change-Management. Wir begleiten Sie arbeitsrechtlich von der strategischen Planung über die Umsetzung bis zum Erreichen Ihrer gesteckten Ziele.
  • In der heutigen Arbeitswelt nehmen die Integration von freien Mitarbeitern, Leiharbeitnehmern sowie selbständigen Dienstleistern und Werkunternehmern in die betriebliche Arbeitsprozessen zu. Für die Unternehmen liegen die Vorteile wie z.B. Flexiblität und Kosteneffizienz auf der Hand. Die wirtschaftlichen Risiken, die mit diesen alternativen „Beschäftigungsmodellen“ einhergehen, werden oft erst später sichtbar. So werden aus temporären selbständigen Vertragspartnern ungewollt sogenannte Scheinselbstständige oder arbeitnehmerähnliche Personen oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige. Es drohen unter anderem erhebliche Nachzahlungen rückwirkend in die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung für Jahre und die Feststellung von Arbeitsverhältnissen. Wir sind für diese Themen Experten und haben reichhaltige Erfahrung in der Lösung der daraus resultierenden Fragenstellungen. Wir helfen Ihne nicht nur bei akuten Forderungen, sondern wir zeigen Ihnen auch gerne, was es in dieser Frage zu beachten gilt und wie man Probleme mit Scheinselbständigkeit im Vorfeld effektiv vermeidet.

„Meine jahrzehntelange Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren vor zahllosen Arbeitsgerichten in ganz Deutschland hat es erwiesen: Nicht nur der günstige Vergleich stellt das Ergebnis einer erfolgreichen Arbeitgebervertretung dar, sondern vor allem der arbeitgeberseitige Prozessgewinn gegebenenfalls auch über mehrere Instanzen.“