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Arbeitsrecht für Selbständige und kleinere Unternehmen

Arbeitsrechtliche Themen sind nicht nur mittleren und großen, mitarbeiterstarken Unternehmen vorbehalten. Das Arbeitsrecht hat auch starken Einfluss auf das Handeln von freien Mitarbeitern, kleinere Unternehmen und Institutionen. Selbst wer nur als Freiberufler selbstständig seine Leistungen erbringt unterliegt u.U. stärker als man landläufig denkt dem Arbeitsrecht. Begriffe wie Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit treten in letzter Zeit immer mehr in den Fokus.

Für kleinere Unternehmen und Institutionen kommt das Einrichten einer Personalabteilung nicht in Betracht, Personalfragen sind Chefsache und die Einzelheiten „klärt“ die Buchhaltung? Angesichts der Komplexität von arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen ist das ein sehr gefährlicher Weg. Das Arbeitsrecht unterscheidet im Wesentlichen nicht zwischen großen und kleinen Unternehmen, die möglichen Auswirkungen hingegen differieren stark. Lang andauernde Personalstreitigkeiten und arbeitsrechtliche Gerichts-Prozesse können hohe finanzielle Risiken bedeuten. Auch sozialversicherungsrechtliche Konflikte birken, da sie oft rückwirkend auftauchen, nicht unerhebliche Gefahren für Ihr Unternehmen.

„Schwerpunkt meiner knapp 20-jährigen arbeitsrechtlichen Beratungspraxis ist die tägliche arbeitsrechtliche Betreuung und Beratung von gerade auch kleineren Unternehmen. Der Schlüssel zur Vermeidung kostenträchtiger arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Auseinandersetzungen ist eine kompetente vorsorgende Beratung.“

Unsere Leistungen:

  • Umfassende Beratung bezüglich der zugrunde liegenden arbeitsrechtlichrelevanten Vertragwerke, wie z.B. Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge, Honorarvereinbarungen oder Werkverträge. Wir beraten Sie gerne, wie Sie im Vorfeld etwaigen Problemzonen wie Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit erfolgreich aus dem Weg gehen. Dies gilt für Sie u.U. als Auftragnehmer sowie auch als Auftraggeber. Sichern Sie sich ab, arbeitsrechtliche Vereinbarungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn sie nur zur einmaligen Verwendung formuliert sind!
  • Grundlegende Dauerberatung für kleinere Unternehmen. Wir sind gerne für Sie und Ihre arbeitsrechtlichen Belange dauerhaft zuständig. Ob mit zurückhaltenden Stundensätzen oder noch günstigeren monatlichen Pauschalen ist diese Leistungen im Vergleich mit einer eigenen Personalabteilung mit relativ geringen Investitionen verbunden. Sie erhalten dafür die Leistungskraft und Kompetenz eines Spezialisten und können sich auf das konzentrieren, was Sie wirklich gut können.
    Vertretung bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen jedweder Art. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in der Prozessvertretung vor einer großen Zahl von Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Eine sichere und kompetente Beurteilung alltäglicher arbeitsrechtlicher Fragestellungen vermeidet Risiken und schafft unternehmerische Ressourcen für das eigentliche Geschäft.

Komplizierte Rechtsfragen können im persönlichen Gespräch zu konkreten praktischen Antworten geführt werden.

„Und wenn es dennoch zu einer prozessualen Auseinandersetzung kommt, vertrete ich Ihre Interessen mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich. Ihre arbeitsrechtlichen Probleme – egal ob im Tagesgeschäft oder bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung – werden wir gemeinsam lösen. In mir finden Sie einen zuverlässigen, engagierten und kompetenten Partner, dem es vor allem darum geht, Ihre Unternehmung zu stärken und voran zu bringen.“