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Alle Nachrichten mit dem Schlagwort "Außerordentliche Kündigung"

Verdachtskündigung

Die Verdachtskündigung ist eine besondere Form der Kündigung im deutschen Arbeitsrecht, bei der nicht die nachgewiesene Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, sondern der dringende Verdacht einer solchen Pflichtverletzung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Es handelt sich um eine personenbedingte Kündigung.

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Die verhaltensbedingte Kündigung: Was bedeutet das?

Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen eines steuerbaren Fehlverhaltens kündigt. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer hat gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen, obwohl er sein Verhalten hätte ändern oder unterlassen können.

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Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Die Kleinbetriebsklausel im deutschen Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt, wann der gesetzliche Kündigungsschutz für Arbeitnehmer greift – und wann nicht. Sie hat sowohl einen praktischen Zweck als auch einen historischen und politischen Hintergrund.

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Überwachung Keylogger

Überwachung mittels Keylogger – Verwertungsverbot Entscheidung: Der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, ist nach § 32 Abs. 1 BDSG unzulässig, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht. […]

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Videoüberwachung: Beweise verwertbar?

Beweisverwertungsverbot bei verdeckter Videoüberwachung Auch bei der Videoüberwachung gilt: Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten zur Aufdeckung von Straftaten gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG setzt lediglich einen „einfachen“ Verdacht im Sinn eines Anfangsverdachts voraus, der über vage Anhaltspunkte und bloße Mutmaßungen hinausreichen muss. BAG Urt. v. 20.10.2016 – 2 AZR 395/15 Vorinstanz: LAG […]

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Browserverlauf auf Arbeitsplatz-Rechnern

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber dürfen den Browserverlauf von Arbeitscomputern kontrollieren, Verbot und Beweislage   Unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber in den Browserverlauf eines Arbeitnehmercomputers schauen darf, zeigt dieser Fall. In einem Betrieb gab es die Anweisung, dass Arbeitnehmer ihre Dienstrechner nur in Ausnahmefällen und auch dann nur während der Arbeitspausen für private Zwecke nutzen durften. Der […]

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