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Bundesarbeitsgericht stärkt kirchliches Selbstbestimmungsrecht – Egenberger-Fall entschieden (8 AZR 194/25 F)

Das Bundesarbeitsgericht hat im berühmten Egenberger-Fall entschieden und damit das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht von Kirche und Diakonie bestätigt. Eine epochale Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht und Antidiskriminierungsschutz.

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Bundesarbeitsgericht stärkt kirchliches Selbstbestimmungsrecht – Egenberger-Fall entschieden (8 AZR 194/25 F)

Das Bundesarbeitsgericht hat im berühmten Egenberger-Fall entschieden und damit das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht von Kirche und Diakonie bestätigt. Eine epochale Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht und Antidiskriminierungsschutz.

Bundesarbeitsgericht zu Massenentlassungen: Anzeigeverfahren (2 AS 22/23)

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wichtigen Urteil zur Massenentlassungsanzeige entschieden: Ohne ordnungsgemäße Anzeige gegenüber der zuständigen Behörde kann eine Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beenden.

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Bundesverfassungsgericht: Kunstfreiheit vs. Grünanlagenrecht – Warum die richtige Argumentation zählt

Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde ab – nicht wegen der Kunstfreiheit selbst, sondern weil die Beschwerdeführer sich nicht mit der verwaltungsgerichtlichen Begründung auseinandersetzten. Eine Fallanalyse mit Lehren für Kunstrecht und Verwaltungsrecht.

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Neues im „Fall Guérot“

Interview auf NachDenkSeiten mit Maike Gosch zum aktuellen Stand des Kündigungsschutzprozesses von Dr. Ulrike Guérot gegen die Universität Bonn. (Link zu www.nachdenkseiten.de)

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Indizien der Scheinselbstständigkeit

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) beurteilt das Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV. Dabei werden verschiedene Kriterien herangezogen, die je nach Einzelfall unterschiedlich gewichtet werden.

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Verdachtskündigung

Die Verdachtskündigung ist eine besondere Form der Kündigung im deutschen Arbeitsrecht, bei der nicht die nachgewiesene Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, sondern der dringende Verdacht einer solchen Pflichtverletzung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Es handelt sich um eine personenbedingte Kündigung.

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Die personenbedingte Kündigung: Was bedeutet das?

Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen möchte, braucht er – sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist – einen sozial gerechtfertigten Kündigungsgrund.

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Die Sozialauswahl

Wenn ein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen kündigen will (z.B. wegen Auftragsrückgang, Umstrukturierung), muss er nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine sogenannte Sozialauswahl durchführen. Der Arbeitgeber darf nicht einfach irgendeinen Arbeitnehmer kündigen – er muss prüfen, wer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern sozial am wenigsten schutzwürdig ist.

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Betriebsbedingte Kündigung: Was bedeutet das?

Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die nicht wegen eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers (verhaltensbedingt) oder wegen persönlicher Gründe (personenbedingt) ausgesprochen wird, sondern wegen dringender betrieblicher Erfordernisse. Das heißt: Der Arbeitsplatz fällt weg – nicht weil der Arbeitnehmer etwas falsch gemacht hat, sondern weil der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen nicht mehr die Möglichkeit sieht, den Arbeitsplatz weiter zu erhalten.

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