Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) beurteilt das Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV. Dabei werden verschiedene Kriterien herangezogen, die je nach Einzelfall unterschiedlich gewichtet werden.
Die Verdachtskündigung ist eine besondere Form der Kündigung im deutschen Arbeitsrecht, bei der nicht die nachgewiesene Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, sondern der dringende Verdacht einer solchen Pflichtverletzung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Es handelt sich um eine personenbedingte Kündigung.
Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen möchte, braucht er – sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist – einen sozial gerechtfertigten Kündigungsgrund.
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Wenn ein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen kündigen will (z.B. wegen Auftragsrückgang, Umstrukturierung), muss er nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine sogenannte Sozialauswahl durchführen. Der Arbeitgeber darf nicht einfach irgendeinen Arbeitnehmer kündigen – er muss prüfen, wer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern sozial am wenigsten schutzwürdig ist.
Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die nicht wegen eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers (verhaltensbedingt) oder wegen persönlicher Gründe (personenbedingt) ausgesprochen wird, sondern wegen dringender betrieblicher Erfordernisse. Das heißt: Der Arbeitsplatz fällt weg – nicht weil der Arbeitnehmer etwas falsch gemacht hat, sondern weil der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen nicht mehr die Möglichkeit sieht, den Arbeitsplatz weiter zu erhalten.
Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen eines steuerbaren Fehlverhaltens kündigt. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer hat gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen, obwohl er sein Verhalten hätte ändern oder unterlassen können.
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Die Kleinbetriebsklausel im deutschen Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt, wann der gesetzliche Kündigungsschutz für Arbeitnehmer greift – und wann nicht. Sie hat sowohl einen praktischen Zweck als auch einen historischen und politischen Hintergrund.
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