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Der Spezialist für Arbeitsrecht

Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Urlaubsfragen, Vergütungsabrechnung, Versetzung, Freistellung oder Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit – mit allen Themen rund um das Arbeitsrecht bin ich seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt und Berliner Spezialist für Arbeitsrecht genauestens vertraut.
Ich streite erfolgreich für Ihre Rechte und berate Sie gerne in allen relevanten arbeitsrechtlichen Fragen mit Kompetenz und Erfahrung – unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer, Leitender Angestellter, Selbständiger oder Unternehmer sind.

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Das Arbeitsrecht ist ein ausgesprochen anspruchsvolles und vielschichtiges Rechtsgebiet, das zudem laufenden Veränderungen und Fortentwicklungen unterliegt. Arbeitgeber, Unternehmer, Selbständige, HR-Mitarbeiter und Arbeitnehmer brauchen für die Wahrung ihrer Interessen und die Durchsetzung ihrer Rechte bzw. Ansprüche einen erfahrenen Spezialisten, der das Rechtsgebiet und seine Änderungen überblickt und Sie sicher durch die Unwägbarkeiten der Rechtsprechung begleitet.

Über mich

RA Tobias Gall

Biografie und beruflicher Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Berlin
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1996
  • Rechtsanwalt in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten überörtlichen Sozietät in Berlin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
  • 1999 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Gall & Schade in Berlin
  • Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsrecht sowie Erbrecht und Zivilrecht
  • 2015 Gründung der Anwaltskanzlei Gall als Spezialkanzlei für Arbeitsrecht
  • Mitglied im VdAA Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
  • Mitglied im DAV Deutscher Anwaltsverein
  • Stellvertretender Vorsitzender Rechtschaffen e.V.
  • Vorsitzender Künstlersonderbund in Deutschland 1990 e.V.