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Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis, das auf bestimmte Zeit vereinbart wurde. Die Dauer kann kalendermäßig bestimmt sein. Dann handelt es sich um eine Zeitbefristung. Die Dauer kann sich auch aus dem Zweck der Arbeitsleistung ergeben. Hier spricht man von einer Zweckbefristung. Das befristete Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Erreichen des festgelegten Datums oder des bestimmten Zwecks.

Auch das Mitwirken an der Erstellung von Raubkopien auf betrieblichen Computern kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Eine Strafbarkeit nach dem Urheberrechtsgesetz ist nicht erforderlich. Es bedarf keiner Gleichbehandlung aller Beteiligten.

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 26.3.2015, 2 AZR 478/13 Bei einer betriebsbedingten Kündigung kommt es zur Wirksamkeit in einem zweiten Prüfungsschritt entscheidend darauf an, ob der Arbeitgeber eine zutreffende Sozialauswahl durchgeführt hat. Sind vom Wegfall eines oder mehrerer Arbeitsplätze mehrere Arbeitnehmer betroffen, so ist bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, […]

Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags kommen nach dem in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzip nur zum Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist im Wege des sog. Sachgruppenvergleichs zu ermitteln. Ist nach diesen Maßstäben nicht zweifelsfrei feststellbar, […]

Zeugnisberichtigung: Ausgangspunkt bei der Zeugniserteilung ist eine Note „befriedigend“ Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis unter Verwendung der Zufriedenheitsskala, die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt zu haben, erteilt er in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note „befriedigend“. Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung, muss er im Prozess zur Zeugnisberichtigung entsprechende Leistungen vortragen […]

Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit: Arbeitsunfähig ist derjenige, welcher aus medizinischen Gründen objektiv außerstande ist, überhaupt oder nur unter der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Sie ist Voraussetzung des Entgeltfortzahlungsanspruchs nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Anspruchsgrundlage ist insofern § 3 EFZG. Arbeitnehmer haben danach Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen für jede […]

Ausschlussfristen Ausschlussfristen: In Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, besonders aber in Tarifverträgen, werden häufig Ausschlussfristen (auch Verwirkungs-, Verfall- oder Präklusivfristen genannt) vereinbart. Danach erlöschen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist (in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten nach Entstehen des Anspruchs) gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Sie betreffen nicht die Entstehung von […]

BAG Urteil vom 3. September 2014 – 5 AZR 6/13 Gleichbehandlung Entgelterhöhung – Überkompensation 1. Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht beschränkt die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers. Wird er verletzt, muss der Arbeitgeber die von ihm gesetzte Regel entsprechend korrigieren. Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung. 2. Erhöht der Arbeitgeber freiwillig Arbeitsentgelte kollektiv nach einem generalisierenden […]

Arbeitnehmerüberlassung Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher -, für den Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen zu arbeiten. Eine Überlassung zur Arbeitsleistung liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur […]

Arbeitnehmerähnliche Selbständige Arbeitnehmerähnliche Selbständige sind Erwerbstätige, die dem Personenkreis der Arbeitnehmer vergleichbar sind. Dennoch gehören sie versicherungsrechtlich zu den Selbstständigen. Ist der Selbstständige aber wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig, finden bestimmte arbeitsrechtliche Regelungen Anwendung. Dieser Personenkreis ist dann versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu dem Personenkreis der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen gehören Erwerbstätige, die im […]