Die Verdachtskündigung ist eine besondere Form der Kündigung im deutschen Arbeitsrecht, bei der nicht die nachgewiesene Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, sondern der dringende Verdacht einer solchen Pflichtverletzung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Es handelt sich um eine personenbedingte Kündigung.
Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die nicht wegen eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers (verhaltensbedingt) oder wegen persönlicher Gründe (personenbedingt) ausgesprochen wird, sondern wegen dringender betrieblicher Erfordernisse. Das heißt: Der Arbeitsplatz fällt weg – nicht weil der Arbeitnehmer etwas falsch gemacht hat, sondern weil der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen nicht mehr die Möglichkeit sieht, den Arbeitsplatz weiter zu erhalten.
Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen eines steuerbaren Fehlverhaltens kündigt. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer hat gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen, obwohl er sein Verhalten hätte ändern oder unterlassen können.
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Probezeitkündigung: Nach § 622 BGB kann für jedes Arbeitsverhältnis eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbart werden. Diese Frist entspricht im Übrigen auch der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz, wonach in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses, das Kündigungsschutzgesetz (mit seinem Kündigungsschutz) nicht anzuwenden ist. Wenn im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart ist, so kann das […]
BAG: Unklare vertragliche Regelung zur Kündigung während der Probezeit Das Probearbeitsverhältnis und die Probezeitvereinbarung dienen dem wechselseitigen näheren Kennenlernen in der Anfangsphase eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber soll die Gelegenheit erhalten, die fachliche und persönliche Eignung des Arbeitnehmers in der täglichen Praxis zu erproben. Der Arbeitnehmer soll die Verhältnisse an seinem neuen Arbeitsplatz kennen lernen […]