Shut-Down und Kontaktverbote sind vor allem durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes angeordnet worden. Sie sind gegen die gesamte Bevölkerung gerichtet und haben eine weitreichende Aufhebung des grundrechtlichen Schutzes des Grundgesetzes zur Folge. Als verfassungsrechtlich rechtswidrige staatliche Maßnahmen sind diese Rechtsverordnungen jedoch nichtig und entfalten keine rechtliche Wirksamkeit.
Weiterlesen … Die Corona-Maßnahmen sind verfassungswidrig und nichtig.
Es dürfte mit einiger Sicherheit feststehen, dass die ergriffenen Maßnahmen, die vermutlich die weitreichendste Wirtschaftskrise der Moderne auch in Deutschland zur Folge haben werden, am Maßstab des Verhaltnismäßigkeitgrundsatzes des Grundgesetzes unverhältnismäßig und damit insgesamt verfassungswidrig sind.