Probezeitkündigung: Nach § 622 BGB kann für jedes Arbeitsverhältnis eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbart werden. Diese Frist entspricht im Übrigen auch der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz, wonach in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses, das Kündigungsschutzgesetz (mit seinem Kündigungsschutz) nicht anzuwenden ist. Wenn im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart ist, so kann das […]
BAG: Unklare vertragliche Regelung zur Kündigung während der Probezeit Das Probearbeitsverhältnis und die Probezeitvereinbarung dienen dem wechselseitigen näheren Kennenlernen in der Anfangsphase eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber soll die Gelegenheit erhalten, die fachliche und persönliche Eignung des Arbeitnehmers in der täglichen Praxis zu erproben. Der Arbeitnehmer soll die Verhältnisse an seinem neuen Arbeitsplatz kennen lernen […]