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Alle Nachrichten mit dem Schlagwort "Sozialauswahl"

Die Sozialauswahl

Wenn ein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen kündigen will (z.B. wegen Auftragsrückgang, Umstrukturierung), muss er nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine sogenannte Sozialauswahl durchführen. Der Arbeitgeber darf nicht einfach irgendeinen Arbeitnehmer kündigen – er muss prüfen, wer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern sozial am wenigsten schutzwürdig ist.

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Betriebsbedingte Kündigung: Was bedeutet das?

Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die nicht wegen eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers (verhaltensbedingt) oder wegen persönlicher Gründe (personenbedingt) ausgesprochen wird, sondern wegen dringender betrieblicher Erfordernisse. Das heißt: Der Arbeitsplatz fällt weg – nicht weil der Arbeitnehmer etwas falsch gemacht hat, sondern weil der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen nicht mehr die Möglichkeit sieht, den Arbeitsplatz weiter zu erhalten.

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