Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen unwirksam sind, wenn keine Anzeige erstattet wurde oder die Anzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erfolgte. Das Gericht hat damit Unionsrecht umgesetzt und klare Schutzstandards für Arbeitnehmer geschaffen.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wichtigen Urteil zur Massenentlassungsanzeige entschieden: Ohne ordnungsgemäße Anzeige gegenüber der zuständigen Behörde kann eine Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beenden.
Weiterlesen … Bundesarbeitsgericht zu Massenentlassungen: Anzeigeverfahren (2 AS 22/23)