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Änderungskündigung

Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig die Fortsetzung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten wird.
Die Änderungskündigung ist in § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Nach der Rechtsprechung darf der Arbeitgeber eine Beendigungskündigung grundsätzlich erst dann aussprechen, wenn keine objektiv mögliche und zumutbare Beschäftigung für den Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Arbeitsbedingungen besteht (BAG, Urteil v. 27.9.1984, 2 AZR 62/83).

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