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Diskriminierung (AGG)

Als Diskriminierung bezeichnet man eine gesetzlich missbilligte Benachteiligung eines Menschen wegen eines oder mehrerer bestimmter Merkmale. Das am 18.08.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt einheitlich alle arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbote. Es gibt keine Generalklausel, d.h. nicht jede Diskriminierung ist verboten, sondern nach dem AGG sind nur Benachteiligungen aus acht verschiedenen Gründen verboten (Rasse, ethnische Herkunft, […]

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