Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber dürfen den Browserverlauf von Arbeitscomputern kontrollieren, Verbot und Beweislage
Hinweis: Arbeitgeber können also berechtigt sein, ohne Einwilligung des Arbeitnehmers den Browserverlauf von dessen Dienstrechner auszuwerten. Für einen solchen Fall muss aber nicht nur die private Internetnutzung vorher untersagt worden sein, es müssen vor allem auch konkrete Hinweise vorliegen, dass der Arbeitnehmer in größerem Umfang gegen dieses Verbot verstoßen hat.