Das Bundesarbeitsgericht hat mit drei parallel entschiedenen Urteilen vom 12. November 2025 die Anforderungen an die Leistungsbeurteilung und Berechnung von Leistungszulagen nach dem Tarifvertrag Entgeltrahmenabkommen (TV ERA) für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen grundlegend geklärt. Eine kritische Analyse.