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Annahmeverzug

Annahmeverzug Ausnahmsweise ist der Arbeitgeber zur Zahlung von Vergütung im Annahmeverzug verpflichtet, auch wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistungen erbracht hat. Nach den allgemeinen Regeln des gegenseitigen Vertrags (§§ 320 und 326 Abs. 1 Satz 1 BGB) muss der Arbeitgeber die Vergütung nur entrichten, wenn der Arbeitnehmer gearbeitet hat („Ohne Arbeit kein Lohn“). Gängige Ausnahmen von diesem Grundsatz, wie etwa die […]

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