Den zweiten Teil des Gesprächs finden Sie hier: https://youtu.be/G0bWlUNkAX0
Den dritten Teil des Gesprächs finden Sie hier: https://youtu.be/bSazeyaq7uA
Shut-Down und Kontaktverbote sind vor allem durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes angeordnet worden. Sie sind gegen die gesamte Bevölkerung gerichtet und haben eine weitreichende Aufhebung des grundrechtlichen Schutzes des Grundgesetzes zur Folge. Als verfassungsrechtlich rechtswidrige staatliche Maßnahmen sind diese Rechtsverordnungen jedoch nichtig und entfalten keine rechtliche Wirksamkeit.
Weiterlesen … Die Corona-Maßnahmen sind verfassungswidrig und nichtig.
Handeln Bund und Länder im Rahmen der ihr durch Art. 20 Abs. 3 GG auferlegten Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung bzw. an Gesetz und Recht, also entsprechend dem Rechtsstaatsprinzip? Oder ist vielleicht das Handeln aus Gründen eines Notstandes verfassungsrechtlich legitim bzw. müssen Fragen der Verfassungsmäßigkeit zunächst bis zur Lösung der Krise zurückstehen?
Es dürfte mit einiger Sicherheit feststehen, dass die ergriffenen Maßnahmen, die vermutlich die weitreichendste Wirtschaftskrise der Moderne auch in Deutschland zur Folge haben werden, am Maßstab des Verhaltnismäßigkeitgrundsatzes des Grundgesetzes unverhältnismäßig und damit insgesamt verfassungswidrig sind.